Wir vermitteln Ihnen aus langjähriger Erfahrung als Berufskraftfahrer und Fernfahrer alle wichtigen Details, die sie im Straßenverkehr brauchen.
Wir haben stehts Dienstags und Mittwochs von 18.00 bis 20.00 Uhr geöffnet.
| B |
| Kraftwagen bis 3.5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis. |
| BE |
| Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt |
| C |
| Kraftwagen über 3.5 t zulässiger Gesamtmasse |
| CE |
| Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge |
| L |
| Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 32 km/h**, auch mit Anhängern |
| T |
| Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h. aber nicht mehr als 60 km/h) 1 ** |
| S |
| Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, bbh <= 45km/h und < 50ccm. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen LM <= 350kg. Mindestalter 16 Jahre. |
**Inhaber der Klasse T dürfen bis Vollendung des 18. Lebensjahres höchstens 40 km/h fahren 1 “Nationale“ Klassen. in der EG-Führerscheinrichtlinie nicht vorgesehen. |
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